Glossar

MAC Clause

Was ist eine MAC Clause?

MAC ist die Abkürzung von Material Adverse Change. Eine MAC Clause ist eine vertragliche Vereinbarung bei einem Unternehmenskauf- oder Finanzierungsvertrag. Sie räumt dem Unternehmenskäufer oder der kreditgebenden Bank das Recht ein, bei Vorliegen von wesentlichen nachteiligen Veränderungen (Material Adverse Change oder Material Adverse Events) den Vollzug des Kaufvertrags beziehungsweise die Auszahlung des Kredits zu verweigern.


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