Unternehmensbeteiligung verkaufen: Wir finden den passenden Partner
Unternehmensverkäufe sind unser Spezialgebiet. Wir verfügen über ein breites Netzwerk an potenziellen Investoren und das nötige Know-how, um den Verkaufsprozess erfolgreich durchführen zu können – von der anfänglichen Überlegung, einen neuen Partner hinzuzuziehen, bis hin zum Verkaufsabschluss. Überlassen Sie uns die Arbeit, wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte.
Der Verkauf von Firmenanteilen – alle Rechte und Pflichten im Blick
Zu den gängigen Transaktionen eines Unternehmens zählt der Verkauf. Hierzu gehört neben der Unternehmensnachfolge auch die Unternehmensbeteiligung, sprich: der Verkauf von Firmenanteilen. Sie als Firmeninhaberin bzw. Firmeninhaber haben mit der Überlegung, Anteile Ihres Unternehmens abzugeben, bereits einiges geleistet. Es erfordert Mut und eine Menge Kraft, diesen Schritt zu gehen. Für das Unternehmen und häufig auch das Privatleben, geht ein Verkauf mit deutlichen Veränderungen einher.
Die Hinzunahme eines Geschäftspartners kann Ihr Unternehmen durch dessen Kapital und Expertise vorantreiben. Und dennoch fällt eine solche Entscheidung für den Firmenverkauf nicht unbedingt leicht. Wenn Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer Firmenanteile verkaufen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Zu den Aufgaben von Conpair als M&A-Berater zählt die Beratung und Unterstützung unserer Mandant:innen bei allen erforderlichen Schritten, die mit einem Verkauf einhergehen.
Welche Möglichkeiten der Kapitalbeteiligung stehen Ihnen zur Verfügung? Wie können Sie sicher sein, den passenden Partner zu finden und wo können Sie überhaupt nach Investoren suchen? Hinzu kommt die Frage nach dem richtigen Vorgehen. Ein Unternehmen zu führen, ist das eine, dieses jedoch auch langfristig durch die richtigen Entscheidungen und Schritte weiterzubringen, eine ganz andere Sache.
Wir leiten Sie durch den komplexen Prozess
Der Verkauf von Firmenanteilen stellt einen komplexen Prozess dar. Allein schon die Frage nach der Beteiligungsquote bereitet betroffenen Unternehmer:innen Kopfschmerzen: Wie hoch soll die Beteiligung des Anteilseigners ausfallen? Unterschieden wird je nach prozentualer Höhe zwischen der Mehrheitsbeteiligung (über 50 %) und Minderheitsbeteiligung (unter 50 %).
Je nach Entscheidung gehen damit unterschiedliche Rechte und Pflichten des Investors einher. Zu den Rechten zählen beispielsweise der Anspruch, regelmäßig über den Unternehmensverlauf unterrichtet zu werden sowie das Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen oder Aktionärsversammlungen. Auch besteht ein anteiliger Anspruch auf erlangte Gewinne.
All diese Varianten gilt es im Blick zu haben. Dabei ist es natürlich unumgänglich, sich mit der finanziellen Ausgangslage der Firma zu beschäftigen. Auch in Sachen Unternehmensfinanzierung sind wir für Sie da.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Doch damit ist es noch längst nicht getan. Was außerdem zu bedenken ist: es gibt verschiedene Arten der Kapitalbeteiligung. Meist handelt es sich um Investitionen in das Eigenkapital der Firma, bedeutet: die Unternehmensbeteiligung basiert auf Geld oder Sacheinlagen des Investors, welche dann zum Eigenkapital des Unternehmens gehören. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Variante.
Von der ersten Beratung bis hin zum erfolgreichen Vertragsabschluss sind wir für Sie da. Dabei unterliegt der Prozess mehreren Schritten, auf denen wir Sie tatkräftig unterstützen, so etwa bei der Suche nach den passenden Investoren samt Firmenanalyse und Kontaktaufnahme, den persönlichen Gesprächen mit den Firmeninhabern sowie der Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen.
Wir stehen Ihnen als Berater rund um das Thema Unternehmensverkauf mit all seinen Schwierigkeiten und Besonderheiten zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.
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