Unternehmensverkauf

Firmenverkauf: Mitarbeiter und Kunden richtig informieren

Von: Dennis Volter

Head of Mergers & Acquisitions | Prokurist

Ein Unternehmensverkauf stellt einen bedeutenden Schritt für jede Firma dar. Der Prozess an sich ist sehr komplex und kostet eine Menge Zeit und Arbeit. Hinzu kommt die Information der Mitarbeitenden sowie unter Umständen der Kundschaft über den Verkauf. Welcher Zeitpunkt ist für diese Aufgabe besonders günstig und wie geht man es an? In diesem Beitrag möchten wir Ihnen Tipps geben, wie Sie bei einem geplanten Firmenverkauf Mitarbeiter:innen und Kund:innen informieren.

Inhaltsverzeichnis

    Unternehmensverkauf: Was passiert mit den Mitarbeitenden?

    Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht ein Firmenverkauf mit Unsicherheit und Ängsten einher. Typische Fragen sind z.B.:

    • Verliere ich jetzt meinen Job?
    • Werden alle Mitarbeitenden übernommen?
    • Wird mein Lohn gekürzt?
    • Ändern sich meine Aufgaben?
    • Was kommt alles auf mich zu?

    Wichtig zu wissen: Bei einem Erwerb von wesentlichen Bestandteilen eines Betriebes im Rahmen eines Asset- oder Share-Deals müssen laut Gesetz alle Mitarbeitenden, die damit in Zusammenhang stehen, übernommen werden. Vereinfacht gesagt: Sofern ein Betrieb oder Teilbetrieb erworben wird, besteht die Pflicht zur Mitarbeiterübernahme.

    Welche Rechte haben die Angestellten des Unternehmens?

    Für die Angestellten gilt:

    • Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam.
    • Eine Änderung des Arbeitsvertrags ist unzulässig, sofern der oder die Beschäftigte dadurch schlechter gestellt wird.
    • Die bisher geleistete Arbeitszeit wird angerechnet.
    • Die Festlegung anderer Bedingungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich erst nach einem Jahr möglich.
    • Über die neue Situation muss rechtzeitig informiert werden.

    Pflichten des bisherigen und neuen Arbeitgebers

    Der bisherige Inhaber muss sich dementsprechend darum kümmern, dass sein Team zum richtigen Zeitpunkt und möglichst ausführlich informiert wird. Der neue Inhaber sollte folgende Punkte beachten:

    • Sofern vorhanden, muss der Betriebsrat über den Verkauf informiert und rechtzeitig in die Verhandlungen miteinbezogen werden
    • Die Übernahme darf nicht der Grund für die Kündigung eines bzw. einer Angestellten sein.
    • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen erst nach einem Jahr zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden.

    Strategien zur Kommunikation einer Firmenübernahme: Mitarbeiter informieren und Risiken managen

    Die Information über den Unternehmenskauf sollte nur vertrauten, ausgewählten Mitarbeitenden vor Abschluss der Transaktion mitgeteilt werden. Gelangen diese Informationen ungewollt vorab nach außen, kann dies unterschiedliche Risiken mit sich bringen, wie etwa:

    • den Verlust von Kund:innen,
    • das Abwerben von Mitarbeitenden durch Wettbewerber,
    • Frustration und viele Fragen bei den Angestellten,
    • Gerüchte und Spekulationen und
    • Kündigungen aufgrund von Unsicherheit.

    Einzelne Personen vor Abschluss mit einzubeziehen, kann jedoch für das weitere Vorhaben nicht schaden. Hier sollte mit Bedacht ausgewählt und vorgegangen werden. In diesem Zusammenhang sind auch Gespräche mit einer potenziellen Nachfolge innerhalb des Unternehmens zu erwähnen.

    Ist der Verkauf der Firma offiziell bzw. bereits erfolgt, stellt sich die Frage nach der richtigen Kommunikation. Zu empfehlen ist immer eine persönliche Mitteilung, bestenfalls im Rahmen einer Betriebsversammlung. Wenn möglich, sollten alle Mitarbeitenden in großer Runde informiert werden. Zuversicht und eine positive Ausstrahlung sind hier besonders wichtig.

    Sehr wichtig ist es, ausreichend Zeit für Rückfragen einzuplanen, denn diese wird es geben. Auch im Nachgang sollten Sie die bestehende Möglichkeit, Fragen zu stellen, kommunizieren. Zu empfehlen ist außerdem eine baldige Vorstellung der Unternehmensnachfolge.

    Tipps, um Kunden über die Geschäftsübernahme zu informieren

    Neben der Mitarbeiterkommunikation ist es mitunter von großer Bedeutung, Ihre Kundinnen und Kunden über den Unternehmensverkauf zu informieren. Kundenbindung sollte auch nach dem Inhaberwechsel ein wichtiges Gut bleiben. Optimal ist hier, Ihren Kund:innen das sichere Gefühl zu geben, dass sich für sie in Zukunft nichts ändern wird. Folgende Tipps können – immer in Abstimmung mit dem Käufer – helfen:

    • Informieren Sie Ihre Kundschaft persönlich oder per Brief
    • Betonen Sie die Kontinuität bzgl. gewohnter Dienstleistungen.
    • Heben Sie bestenfalls mögliche Vorteile hervor, die sich ergeben könnten (bessere Leistungen und Erreichbarkeit, breitere Produktpalette etc.).
    • Nennen Sie einen konkreten Ansprechpartner für eine reibungslose Kommunikation.
    • Seien Sie erreichbar für eventuelle Rückfragen.

    Fazit

    Steht ein Unternehmensverkauf bevor, gilt es, die Mitarbeitenden über die aktuelle Situation sowie die Folgen zu unterrichten. Insbesondere, wenn spezielle Maßnahmen vorgesehen sind, wie etwa geänderte Aufgabengebiete oder Schulungen, ist es wichtig, das Team frühzeitig zu informieren. Auch Ihre Kundinnen und Kunden sollten eine Nachricht bekommen – bestenfalls auf professionellem Weg über ein persönliches Anschreiben. Gehen Sie frühzeitig in die Planung und setzen Sie, wenn nötig auf professionelle Unterstützung.

    Brauchen Sie Unterstützung bei der richtigen Kommunikation?

    Haben Sie Zweifel, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Mitarbeitenden und Kund:innen über den Unternehmensverkauf informieren sollen? Gerne stehen wir Ihnen als M&A-Berater unterstützend zur Seite. Wir wissen, worauf es bei der richtigen Kommunikation ankommt, und klären Sie über die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden sowie der neuen Arbeitgeber auf. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin bei Conpair.

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    AUTOR

    Dennis Volter

    Head of Mergers & Acquisitions | Prokurist

    Dennis Volter verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Corporate Finance sowie in der Betreuung mittelständischer Mandant:innen. Nach seinem abgeschlossenen kaufmännischen Studium hat Herr Volter während seiner über 16-jährigen Tätigkeit bei der Conpair AG eine Vielzahl von Kapitalmarkttransaktionen, M&A-Projekten sowie Finanzierungsmandaten begleitet. Neben der ganzheitlichen Projektsteuerung liegt sein Fokus insbesondere auf Fragestellungen der Unternehmensanalyse, -planung und -bewertung sowie quantitativen Modellierungen. Der Branchenschwerpunkt seiner Tätigkeit bei der Conpair AG liegt auf dem Healthcare-Sektor. Dennis Volter trägt seit dem Jahre 2012 den mit einer dreijährigen englischsprachigen Ausbildung zum Finanzanalysten verbundenen Titel „Chartered Financial Analyst“. Im Jahre 2017 erhielt er die Prokura der Conpair AG.