Unternehmensverkauf
Unternehmensbewertung mit dem Ertragswertverfahren

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihr Unternehmen zu verkaufen? Dann werden Sie an einer Frage nicht vorbeikommen: „Was ist mein Unternehmen eigentlich wert?“ Denn spätestens, wenn ein Unternehmensverkauf, eine Nachfolgeregelung oder eine strategische Neuaufstellung im Raum stehen, wird eine präzise Unternehmensbewertung zur zentralen Entscheidungsgrundlage.
Eine der bekanntesten Bewertungsmethoden in diesem Kontext ist das Ertragswertverfahren. Doch was steckt dahinter – und ist es wirklich geeignet, um den Wert Ihres Unternehmens zu bestimmen? In diesem Beitrag geben wir einen fundierten Überblick und erklären, warum Sie bei der Bewertung unbedingt auf professionelle Unterstützung setzen sollten.
Was ist das Ertragswertverfahren? – Definition und Einordnung
Das Ertragswertverfahren zählt zu den Gesamtbewertungsverfahren. Ziel ist die Bestimmung des Unternehmenswerts auf Basis der zukünftigen finanziellen Überschüsse. Es handelt sich also um ein zukunftsorientiertes Bewertungsmodell, bei dem nicht nur Vergangenheitswerte betrachtet werden, sondern vor allem die Frage: Was wird das Unternehmen künftig verdienen – und was ist dieser Ertrag heute wert?
Der Unternehmenswert ergibt sich im Wesentlichen aus dem Barwert der prognostizierten Gewinne der kommenden Jahre und wird um eine sogenannte Ewige Rente ergänzt.
Der Begriff „Ewige Rente“
Unter dem Begriff „Ewige Rente“ – auch „Terminal Value“ genannt – versteht man den Teil des Unternehmenswerts, der sich aus den Erträgen nach dem konkreten Planungszeitraum ergibt. Dabei wird angenommen, dass das Unternehmen ab dem letzten Planjahr auf unbestimmte Zeit einen konstanten Gewinn erwirtschaftet.
Gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen macht die Ewige Rente häufig den größten Anteil des Ertragswerts aus – nicht selten über 75 %. Umso wichtiger ist es, dass die zugrunde liegenden Annahmen realistisch und professionell hergeleitet sind.
Im Detail: Wie funktioniert das Ertragswertverfahren?
Das Ertragswertverfahren berechnet den Unternehmenswert auf Basis seiner zukünftig erwarteten Gewinne – diese werden mit einem bestimmten Zinssatz auf den heutigen Tag abgezinst. So ergibt sich ein Wert, der die zukünftige Ertragskraft realistisch abbilden soll. Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:
- Planungszeitraum festlegen:
Zunächst wird ein realistischer Zeitraum definiert, meist zwischen drei und fünf Jahren. Für diesen Zeitraum werden die jährlich zu erwartenden Überschüsse (nach Bereinigung) prognostiziert. - Finanzdaten bereinigen:
Es folgt eine Analyse der Gewinn- und Verlust-Rechnung sowie der Bilanz. Außergewöhnliche, periodenfremde oder betriebsfremde Posten werden eliminiert, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage darzustellen. Das Ziel: Eine verlässliche Grundlage für die Bewertung schaffen. - Kapitalisierungszinssatz ermitteln:
Der Zinssatz, mit dem die künftigen Gewinne abgezinst werden, besteht aus einem risikolosen Basiszinssatz (z. B. langfristige Bundesanleihen) und einem unternehmensspezifischen Risikozuschlag. Je höher der Kapitalisierungszins, desto niedriger fällt der Unternehmenswert aus – und umgekehrt. - Zahlungsströme diskontieren:
Die geplanten Jahresüberschüsse werden mit dem Kapitalisierungszins auf den heutigen Tag abgezinst (diskontiert). Das ergibt den Barwert der erwarteten Gewinne während des Planungszeitraums. - Ewige Rente berechnen (Terminal Value):
Ab dem Ende der Detailplanung wird angenommen, dass das Unternehmen dauerhaft einen konstanten Gewinn erwirtschaftet. Diese Ewige Rente wird ebenfalls mit dem Kapitalisierungszins berechnet und auf den heutigen Wert abgezinst. In der Praxis macht sie oft den größten Anteil am Gesamtwert aus. - Eigenkapitalwert berechnen:
Die Summe der Barwerte der einzelnen Jahre plus die Ewige Rente ergibt den Wert des Eigenkapitals (Shareholder Value).
Diese strukturierte Vorgehensweise zeigt: Auch wenn das Verfahren logisch aufgebaut ist, erfordert es viel Fachwissen und Erfahrung – vor allem bei der Auswahl realistischer Parameter. Daher sind eine professionelle Beratung und Bewertung immer der sicherste Weg.
Für wen eignet sich das Ertragswertverfahren?
Grundsätzlich eignet sich das Ertragswertverfahren für Unternehmen, die bereits mehrere Jahre am Markt sind, stabile Erträge erwirtschaften und sich in einem vergleichsweise konstanten wirtschaftlichen Umfeld bewegen. Insbesondere im Bereich von M&A-Transaktionen oder bei familieninternen Nachfolgelösungen wird es traditionell gerne eingesetzt.
Typische Anwendungsbereiche:
- Unternehmensverkäufe im Rahmen von strategischen Umstrukturierungen
- Mittelständische Unternehmen mit planbaren Geschäftsmodellen
- Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung
Grenzen des Ertragswertverfahrens
Trotz seiner Stärken ist das Ertragswertverfahren nicht in jeder Situation die beste Wahl und stellt somit keine Standardlösung dar. Gerade in dynamischen Märkten oder bei Start-ups, deren Erträge stark schwanken, stößt die Methode schnell an ihre Grenzen.
Außerdem hängt das Ergebnis stark von subjektiven Annahmen ab – etwa bei der Auswahl des Kapitalisierungszinssatzes oder der Prognose zukünftiger Gewinne. Eine kleine Änderung der Annahmen kann große Auswirkungen auf das Ergebnis haben.
Professionelle Beratung für eine fundierte Unternehmensbewertung
Das Ertragswertverfahren liefert wichtige Erkenntnisse – doch es ersetzt keine professionelle Bewertung durch erfahrene M&A-Experten. Denn der Unternehmenswert ist nie nur eine Zahl – sondern das Ergebnis aus Marktkenntnis, betriebswirtschaftlicher Analyse und Erfahrung. Bei Conpair begleiten wir Sie persönlich, diskret und strategisch – ob als Vorbereitung für den Verkauf, für Gespräche mit potenziellen Käufern oder zur langfristigen Nachfolgeplanung. Wir betrachten stets individuell, welches Verfahren für Sie und Ihre Unternehmenssituation am besten geeignet ist.
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